Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen Chantal Petermann / Parsley Illustration (nachfolgend: Illustratorin / Illustrator) sowie ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern.
Die AGB bilden integrierenden Bestandteil eines jeden Auftrages und Folgeauftrages, auch wenn Letztere telefonisch oder sonst mündlich erteilt und akzeptiert werden.
Widersprechen sich Bestimmungen des Auftrags und der AGB, gehen jene des Auftrags vor.
2. Leistungen der Illustratorin / des Illustrators
Die Illustratorin / der Illustrator erbringt die in der Offerte und / oder Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen. Gegenseitig bestätigte E-Mails, welche auf die zu erbringende Leistung Bezug nehmen, oder Besprechungsprotokolle, denen die andere Vertragspartei nicht sofort nach Erhalt widerspricht, sind verbindlich.
Die Illustratorin / der Illustrator ist berechtigt, zur Realisierung spezifischer Aufgaben Dritte beizuziehen und hat die Auftraggeberin / der Auftraggeber darüber zu informieren. Dabei handelt sie / er gegenüber diesen Dritten im Namen und auf Rechnung der Auftraggeberin / des Auftraggebers.
3. Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin / des Auftraggebers
Die Auftraggeberin / der Auftraggeber verpflichtet sich, der Illustratorin / dem Illustrator rechtzeitig sämtliche für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Dokumente und Daten zur Verfügung zu stellen.
Ausserdem hat die Auftraggeberin / der Auftraggeber unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, welche für die Erfüllung des Auftrags von Belang, aber für die Illustratorin / den Illustratoren nicht offensichtlich sind.
4. Gewährleistungen
Die Illustratorin / der Illustrator verpflichtet sich, die ihr / ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und fachgerecht auszuführen.
Die Illustratorin / der Illustrator versichert, allein über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem zu schaffenden / geschaffenen Werk verfügen zu können bei Verwendung vorbestehender Werke die entsprechenden Nutzungsrechte einzuholen.
Liefert die Auftraggeberin / der Auftraggeber Text- oder Bildvorlagen oder beauftragt er die Illustratorin / den Illustrator mit der Beschaffung fremder Text- oder Bildvorlagen, ist sie / er für das Einholen der entsprechenden Nutzungsrechte verantwortlich.
5. Rechtseinräumung
Das Urheberrecht und allfällige Leistungsschutzrechte an dem von der Illustratorin / dem Illustrator geschaffenen Werk, dessen Vorstufen und Varianten (Konzepte, Scribbles, Skizzen, Entwürfe usw.) verbleiben bei der Illustratorin / dem Illustrator.
Der Auftraggeberin / dem Auftraggeber werden jene Nutzungs- und Leistungsschutzrechte eingeräumt, die in der Offerte oder im Auftrag aufgeführt sind. Alle nicht ausdrücklich erwähnten Rechte verbleiben bei der Illustratorin / dem Illustrator. Dies gilt insbesondere für das Recht, das Werk oder dessen Bestandteile zu bearbeiten.
Art und Umfang der Nutzungserlaubnis – sachlich, ausschliesslich oder nicht ausschliesslich, räumlich und zeitlich – richten sich nach der Offerte oder dem Auftrag.
Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung erfolgt die Rechtseinräumung im Rahmen des Zwecks des Auftrags für die einmalige Verwendung, beschränkt auf das Gebiet der Schweiz und nicht auf Dritte übertragbar.
Die eingeräumten Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Bezahlung der für den Gesamtauftrag geschuldeten Vergütung auf die Auftraggeberin / den Auftraggeber über.
Selbst wenn der Auftraggeber umfassend sämtliche Nutzungsrechte erworben hat, verbleibt das Recht, das Werk für den eigenen Leistungsausweis (Portfolio, eigene Homepage, eigene Social-Media-Konten u.ä.) zu nutzen, bei der Illustratorin / dem Illustrator. Ebenso bleibt das Urheberpersönlichkeitsrecht vorbehalten, was entstellende Eingriffe in die Werkintegrität verbietet.
Beabsichtigt der die Auftraggeberin / der Auftraggeber, das Werk bzw. Varianten oder Bestandteile desselben in einem Schutzregister zu hinterlegen (z.B. für Design, Topografien oder Marken), bedarf es der vorgängigen Zustimmung der Illustratorin / des Illustrators.
6. Pflicht zur Namensnennung
Die Auftraggeberin/ der Auftraggeber ist verpflichtet, die Illustratorin / den Illustrator bei jeder Verwendung des Werks oder von dessen Bestandteilen namentlich zu nennen – in der üblichen Form und unter der von der Illustratorin / dem Illustratoren vorgegebenen Bezeichnung.
7. Originalvorlagen und Daten, Rückgabe- und Aufbewahrungspflicht
Die Originalvorlagen und Daten sind Eigentum der Illustratorin / des Illustrators. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber erhält diese im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte nur zur Ausführung des Auftrags geliehen.
Die Originalvorlagen sind der Illustratorin / dem Illustrator zurückzugeben – bzw. es sind die entsprechenden Daten zu löschen –, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind. Bei Beschädigung oder Verlust hat die Auftraggeberin / der Auftraggeber der Illustratorin / dem Illustrator die Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung zu ersetzen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Die Illustratorin / der Illustrator ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Werkzeichnungen, Produktionsunterlagen bzw. die entsprechenden Daten für die Dauer von einem Jahr nach Ablieferung bzw. Abnahme des Werks aufzubewahren.
8. Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Illustratorin / des Illustrators beschränkt sich, gleich aus welchem Grund, auf grobfahrlässiges Handeln oder rechtswidrige Absicht.
9. Abnahme des Werks, Gut zur Ausführung
Die Auftraggeberin / der Auftraggeber ist verpflichtet, die abgelieferten Daten, Werkzeichnungen oder sonstigen Vorlagen vor Produktionsbeginn umgehend zu überprüfen. Allfällige Mängel sind der Illustratorin / dem Illustrator innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Vorlagen bzw. der entsprechenden Daten detailliert anzuzeigen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist gilt das Werk als abgenommen.
Geringfügige farbliche Abweichungen des Druckergebnisses von der Darstellung auf dem Bildschirm oder von einem Computerausdruck liegen innerhalb eines technisch bedingten Toleranzbereichs und stellen keinen Mangel dar. Bei mehrfarbigen Illustrationen gilt der Proof der Druckerei als verbindlich.
Liegt ein von der Illustratorin / vom Illustrator zu vertretender Mangel vor, ist diese / dieser innerhalb einer angemessenen Frist zur Nachbesserung berechtigt. Der Auftraggeber ist erst nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch befugt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Eine Ersatzvornahme durch Dritte ist ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin / der Auftraggeber hat der Illustratorin / dem Illustrator das für die Endproduktion aufbereitete Produkt zur Erteilung des "Gut zur Ausführung" ("Gut zum Druck / "Gut zur Produktion") vorzulegen. Die Illustratorin / der Illustrator hat dieses innerhalb von fünf Arbeitstagen zu erteilen oder Anpassungen zu verlangen.
10. Vergütung, Zahlungsmodalitäten
Die in der akzeptierten Offerte bzw. im Auftrag festgehaltene Vergütung ist ohne Abzug zu entrichten. Entsteht aufgrund von veränderten Vorgaben der Auftraggeberin / des Auftraggebers gegenüber Offerte oder Auftrag ein Mehraufwand, ist dieser zusätzlich zu entschädigen.
Die Vergütung setzt sich mangels anderweitiger Abrede aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Entwurfsvergütung
- Werkzeichnungsvergütung
- Abgeltung
der Nutzungsrechte
- 1
Korrekturgang
Weitere Korrekturgänge, welche die Auftraggeberin / der Auftraggeber veranlasst, und Drittkosten (exklusives Verbrauchsmaterial, Spezialschriften, Kurierdienste, Fahrspesen, Übersetzungen u.ä.) stellt die Illustratorin / der Illustrator zusätzlich in Rechnung.
Die Illustratorin / der Illustrator legt – sofern nichts anderes vereinbart worden ist – fest, in wie vielen Raten die Vergütung wann zur Zahlung fällig ist.
Verletzt die Auftraggeberin / der Auftraggeber das Urheberrecht der Illustratorin / des Illustrators (z.B. Nutzungen ohne vorgängige Einwilligung, widerrechtliche Nach- und Weiternutzungen) oder das Urheberpersönlichkeitsrecht (z.B. unterlassene oder falsche Urheberbezeichnung) hat sie / er nebst der nach der Lizenzanalogie errechneten Vergütung einen Zuschlag von 100 Prozent zu leisten.
11. Verrechnungsausschluss
Die Verrechnung von gegenseitigen Forderungen zwischen Illustratorin / Illustrator und Auftraggeberin /Auftraggeber ist ausgeschlossen.
12. Belegmuster
Die Auftraggeberin / der Auftraggeber hat der Illustratorin / dem Illustrator von sämtlichen produzierten Arbeiten unaufgefordert zehn einwandfreie, ungefaltete Belegmuster zukommen zu lassen. Bei kostenintensiven Mustern reduziert sich deren Anzahl auf fünf Belege.
13. Änderungen und Ergänzungen der AGB
Die Illustratorin / der Illustrator kann diese AGB jederzeit ändern oder ergänzen. Für die Auftraggeberin / den Auftraggeber gilt die jeweils bei Vertragsschluss bekanntgegebene Fassung.
14. Rechtliches
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
15. Anwendbares Recht
Auf diese AGB und allfällige sich daraus ergebenden Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, insbesondere die Bestimmungen des Obligationenrechts über den Werkvertrag und den Auftrag sowie des Urheberrechtsgesetzes. Soweit zulässig sind die kollisionsrechtlichen Bestimmungen und das UN-Kaufrechts (CISG) ausgeschlossen.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit zulässig gilt der Ort der beruflichen oder geschäftlichen Niederlassung der Illustratorin als ausschliesslicher Gerichtsstand.
Fassung vom 5. Januar 2021